Von Nicole Goldstein-Rackow, (Kommentare: 0) | Google & Co., Rechtliches
Die Marktplatz Mittelstand GmbH & Co. KG ist seit Anfang Oktober 2018 Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands BvD e.V., einer Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland.
Von Marco Meindorfer, (Kommentare: 0) | Google & Co., Rechtliches
Besonders in Branchen, deren Kerngeschäft nicht online stattfindet, tauchen häufig Webseiten mit zahlreichen einfachen Fehlern und Problemen auf. Von schwer auffindbaren Kontaktdaten bis zu langen Ladezeiten: Es gibt viele Möglichkeiten, wie Handwerker potenzielle Kunden abschrecken können. Die Folgen sind gravierend: kaum Sichtbarkeit bei Google und in anderen Suchmaschinen, wenige Besucher und verpasste Chancen in der Neukundengewinnung. Um das Potenzial Ihrer Webseite optimal ausschöpfen zu können, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel typische Webseiten-Fehler kleinerer und mittlerer Unternehmen auf und liefern konkrete Tipps, wie Sie diese beheben.
Von Marco Meindorfer, (Kommentare: 0) | Rechtliches, Social Media
Die sozialen Medien gehören fest zu unserem Alltag, das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Liken, Posten, Teilen – praktisch jeder nutzt die vielfältigen Funktionen, die uns Facebook, Twitter & Co. zur Verfügung stellen. Ob dabei Rechte verletzt werden, beschäftigt allerdings die wenigsten – sollte sie aber: Denn auch in den sozialen Medien gilt das Urheberrecht.
Von Marco Meindorfer, (Kommentare: 0) | Rechtliches
Jeden Tag werden durch das Internet Millionen von Bildern verbreitet. Hinsichtlich deren Verwendung im Netz besteht allerdings noch eine große Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt und im Zweifelsfall teuer werden kann. Was hinter dem Urheberrecht steckt, wie Sie Bilddatenbanken richtig nutzen und welche Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen drohen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Von Nicole Goldstein-Rackow, (Kommentare: 0) | Rechtliches
Arbeitgeber können die betriebliche Weihnachtsfeier grundsätzlich von der Steuer absetzen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So müssen alle Mitarbeiter eingeladen sein, die Kosten pro Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 110 Euro betragen und es darf maximal die zweite Betriebsfeier im Kalenderjahr sein.