Betriebliche Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: Geht das?

Zuletzt aktualisiert: 04. Aug. 2022
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Wenn auf der Weihnachtsfeier die Korken knallen, müssen die Arbeitgeber die Kosten pro Teilnehmer im Blick behalten, um diese als Betriebsausgaben absetzen zu können. © blanscape / istockphoto.com

Wie kann man betriebliche Weihnachtsfeiern als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?

Arbeitgeber können die betriebliche Weihnachtsfeier grundsätzlich von der Steuer absetzen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Um die Kosten für eine Weihnachtsfeier als Betriebsausgaben absetzen zu können, dürfen diese pro Person einen Bruttobetrag von 110 Euro nicht überschreiten.
  • Außerdem muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter eines Standorts, einer Filiale oder einer Abteilung zu seiner Weihnachtsfeier einladen.
  • Die Weihnachtsfeier darf erst die zweite Betriebsveranstaltung des Jahres sein.

Welche Kosten der Weihnachtsfeier kann man absetzen?

Absetzbar sind:

  • Kosten für Speisen und Getränke
  • Raumkosten
  • Personalkosten
  • Kosten für DJ oder sonstige Künstler zur Unterhaltung
  • Kosten für Eventmanager
  • Kosten für eigene Mitarbeiter, die mit der Organisation betraut waren
steuer-berater.de

Welche Vorschriften beim Absetzen der Weihnachtsfeier außerdem zu beachten sind und welche Regelungen für Freiberufler und Selbstständige gelten, lesen Sie im vollständigen Artikel auf Steuer-Berater.de.

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Nicole Goldstein-Rackow
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