Wie kann man betriebliche Weihnachtsfeiern als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?
Arbeitgeber können die betriebliche Weihnachtsfeier grundsätzlich von der Steuer absetzen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Um die Kosten für eine Weihnachtsfeier als Betriebsausgaben absetzen zu können, dürfen diese pro Person einen Bruttobetrag von 110 Euro nicht überschreiten.
- Außerdem muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter eines Standorts, einer Filiale oder einer Abteilung zu seiner Weihnachtsfeier einladen.
- Die Weihnachtsfeier darf erst die zweite Betriebsveranstaltung des Jahres sein.
Welche Kosten der Weihnachtsfeier kann man absetzen?
Absetzbar sind:
- Kosten für Speisen und Getränke
- Raumkosten
- Personalkosten
- Kosten für DJ oder sonstige Künstler zur Unterhaltung
- Kosten für Eventmanager
- Kosten für eigene Mitarbeiter, die mit der Organisation betraut waren
![Betriebliche Weihnachtsfeier Steuerlich Absetzen: Geht Das? 2 Steuer-Berater.de](https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/digitaleseiten/2022/01/steuer-berater.de_.png)
Welche Vorschriften beim Absetzen der Weihnachtsfeier außerdem zu beachten sind und welche Regelungen für Freiberufler und Selbstständige gelten, lesen Sie im vollständigen Artikel auf Steuer-Berater.de.