Als Maler selbstständig machen: So gründen Sie einen Malerbetrieb

Zuletzt aktualisiert: 31. Okt. 2025
Lesedauer 26 Minuten
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Ein allgemeiner Trend im Handwerk macht sich auch in der Malerbranche bemerkbar: Die Chancen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit stehen derzeit sehr gut. Die Nachfrage nach qualifizierten Malerarbeiten ist hoch, die Auftragslage stabil. Das sind ideale Voraussetzungen, um entweder direkt einen eigenen Betrieb zu gründen oder zunächst nebenberuflich einzusteigen. Damit der Schritt in die Selbstständigkeit gelingt, sollten jedoch einige wichtige Punkte beachtet und sorgfältig geplant werden.

Alles auf einen Blick:

  • Es besteht nicht zwingend eine Meisterpflicht, um sich als Maler selbstständig zu machen. Auch ohne Meistertitel ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Malerbetrieb zu gründen oder zu übernehmen.
  • Sich als Maler selbstständig zu machen, bedeutet allerdings nicht nur handwerkliches Können einzusetzen, sondern auch Unternehmer zu werden. 
  • Ein fundierter Businessplan ist ein entscheidender Vorteil, weil er dabei hilft, die Geschäftsidee zu strukturieren, Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und die notwendigen Gründungskosten und Investitionen sauber zu kalkulieren. 
  • Wer früh überlegt, welche Kunden er ansprechen will und ob eine Spezialisierung sinnvoll ist, kann sich leichter von der Konkurrenz abheben.
  • Auch Themen wie Preisgestaltung, Büroarbeit und Marketing spielen eine große Rolle und sollten von Anfang an mitgedacht werden.

Die Malerbranche in Deutschland: Ein stabiler Wirtschaftszweig mit Zukunft

Die Malerbranche in Deutschland präsentiert sich 2025 als ein stabiler und vielfältiger Wirtschaftszweig mit hervorragenden Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Mit rund 39.000 Malerbetrieben deutschlandweit ist der Malerberuf bereits recht gut vertreten. [1]  Allerdings ist die Zahl der Lehrlinge rückläufig und es passiert immer öfter, dass Betriebe keinen Nachfolger finden und es in der Folge an manchen Standorten zu wenige Handwerker dieses Gewerbes gibt. [2] Dabei ist der Malerberuf ziemlich vielseitig: vom Tapezieren über Arbeiten mit modernen Wärmedämmverbundsystemen bis hin zur Schimmelbeseitigung, das Arbeitsspektrum ist groß. Hinzu kommen energetische Sanierungsarbeiten und die Umsetzung von ressourcensparenden Methoden im Hausbau, die als neue Herausforderungen, aber auch als neue Chancen für eine Malerfirma gelten können. Gerade kleine und mittlere Betriebe erwirtschaften 84 Prozent ihrer Umsätze aus Sanierungen, die im Privatbereich beauftragt werden. [3]  Wer sich mit seinem eigenen Malerbetrieb selbstständig macht, überwindet zwar vielleicht eine ziemliche Hürde, hat es dann aber selbst in der Hand, mehr zu verdienen und kann seinen Stundenlohn entsprechend der eigenen Qualifikation auch selbst festlegen. Während angestellte Maler-Gesellen im Durchschnitt bei 3.200 Euro brutto im Monat liegen, können selbstständige Maler deutlich höherere Gewinne erzielen. [4]

Die regionale Verteilung von Malerbetrieben zeigt, dass in vielen unterversorgten Gebieten noch erhebliches Potenzial für Neugründungen besteht. Besonders in kleineren Orten oder Stadtrandlagen, in denen aktuell kein Malerbetrieb ansässig ist, können sich rentable Nischen ergeben, beispielsweise durch kurze Reaktionszeiten, persönliche Betreuung und lokale Verbundenheit. Darüber hinaus eröffnen aktuelle Entwicklungen wie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, der Ausbau nachhaltiger Bautechniken und Förderprogramme im Gebäudesektor zusätzliche Geschäftsfelder. Wer sich hier frühzeitig positioniert und entsprechend weiterbildet, kann sich als moderner und zukunftsorientierter Fachbetrieb etablieren.

Welche Schritte sind bei der Gründung notwendig?

  1. Festlegung der Rechtsform 
  2. Eintragung des Betriebs in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (und damit der Erhalt der Handwerkskarte)
  3. Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (manchmal auch online möglich)
  4. Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer/UST-ID)
  5. Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (bei der Beschäftigung von Angestellten)
  6. Eintrag ins Handelsregister, wenn die Gründung als GmbH, UG oder OHG erfolgt
  7. eventuell Mitgliedschaft in der Innung (nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, da sie als Interessenvertretung fungiert und Beratung bietet)
  8. Meldung bei der Berufsgenossenschaft Bau als Unfallversicherungsträger (innerhalb einer Woche nach der Unternehmensgründung bei der BG BAU oder dem zuständigen Gewerbeamt)

Entstehende Gebühren, die Förderung durch Prämienprogramme und Details beim Nachweis von Qualifikationen sowie Verfahren können sich regional unterscheiden und sollten vor Ort bei der zuständigen Handwerkskammer, der Gemeinde oder dem Landesförderinstitut erfragt werden.

Warum muss ich meinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Die Pflichtversicherung bei der BG BAU sichert Ihre Beschäftigten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab und nimmt Ihnen als Unternehmer die zivilrechtliche Haftung ab (Haftungsablösung). Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation sowie finanzielle Leistungen (z. B. Verletztengeld, Renten, Hinterbliebenenleistungen) und berät Ihren Betrieb in Präventionsfragen. Die Absicherung ist gesetzlich vorgeschrieben (SGB VII) und kann nicht durch private Policen ersetzt werden. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmen getragen. Unternehmer sind nicht automatisch versichert, haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig abzusichern. [5]

GUT ZU WISSEN:
Die Selbstständigkeit bringt nicht nur unternehmerische Freiheit, sondern auch psychologischen Druck mit sich. Das reicht von finanziellen Sorgen über die Verantwortung für Mitarbeiter bis hin zur ständigen Verfügbarkeit. Besonders in der Gründungsphase können Unsicherheit, Stress und das Gefühl der Überforderung belasten, wenn Auftragslage, Bürokratie oder Work-Life-Balance nicht im Gleichgewicht sind. Netzwerke wie Gründercoachings der Handwerkskammer, Austausch mit anderen Selbstständigen oder gezielte Entspannungstechniken helfen, diese Herausforderungen zu meistern und langfristig motiviert zu bleiben.

Malerbetrieb gründen: Welche Steuerpflichten werde ich haben? 

Welche Steuern eine Malerfirma zahlen muss, hängt vor allem von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmer und Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn über die Einkommensteuer, während bei einer GmbH oder UG die Körperschaftsteuer fällig wird. Zusätzlich unterliegt jede Malerfirma der Gewerbesteuer, unabhängig von ihrer Rechtsform. Neben diesen Steuerarten ist eine korrekte Buchführung unverzichtbar. Kleinere Betriebe können in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, während größere Firmen und Kapitalgesellschaften eine Bilanz erstellen müssen. Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die auf nahezu jede erbrachte Leistung entfällt, sowie die Lohnsteuer, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden.

Ein gut geführtes Rechnungswesen sorgt nicht nur dafür, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden, sondern verschafft auch einen klaren Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Mit moderner Buchhaltungssoftware lassen sich viele Prozesse automatisieren, was Zeit und Aufwand reduziert.

Ist ein Businessplan sinnvoll? 

Ein Businessplan, mit dem Sie Ihre Geschäftsidee präzise formulieren, klare Ziele setzen und konkrete Umsetzungsschritte festlegen, schafft Struktur und Klarheit. Auf diese Weise sind Sie gezwungen, sich bereits im Vorfeld intensiv mit Fragen wie

  • Zielgruppe,
  • Wettbewerbern,
  • Preismodellen und
  • Marketingstrategien

auseinander zu setzen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die finanzielle Planung. Der Businessplan hilft Ihnen, die Startkosten, laufenden Ausgaben und erwarteten Einnahmen realistisch einzuschätzen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Betrieb von Anfang an liquid bleibt und Sie wissen, wann Sie voraussichtlich die Gewinnzone erreichen. Für externe Partner wie Banken, Förderstellen (z. B. die KfW) oder Investoren ist ein Businessplan oft unverzichtbar. Er dient als Nachweis für die Seriosität und Tragfähigkeit Ihres Unternehmens und erhöht Ihre Chancen auf finanzielle Unterstützung.

Diese Informationen sollte ein Businessplan im Malerhandwerk enthalten

  • Lebenslauf
  • Nachweise zur Ausbildung
  • ggf. Meisterbrief
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Preisstrategie
  • Anzahl der Mitarbeiter sowie Planung des Personalaufbaus
  • allgemeine Einschätzung des Marktes
  • Zielgruppenanalyse
  • Konkurrenzanalyse
  • Leistungsfaktoren
  • Standortwahl
  • Zukunftsaussichten 
  • Risikoanlayse
  • Marketing
  • Finanzplanung (Investitionsplan, Kostenplan, Liquiditätsplan und Rentabilitätsplan)
  • Zeitplan

Stolperfalle Stundenlohn

Viele Solo-Selbstständige im Handwerk unterschätzen häufig die tatsächlichen Kosten ihrer Arbeit und damit den Umsatz, den sie erzielen müssten, um wirtschaftlich arbeiten zu können. In der Realität lässt sich oft nur etwa die Hälfte der Arbeitszeit direkt abrechnen, da ein erheblicher Teil durch Ausfalltage, Büroarbeit, Materialbeschaffung, Lagerpflege und andere unproduktive Tätigkeiten gebunden ist. Besonders der Aufwand für Organisation und Verwaltung wird vielfach unterschätzt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Preisuntergrenzen realistisch zu berechnen und vorrangig Aufträge anzunehmen, die ausreichend Wertschöpfung ermöglichen. Mischkalkulationen können sinnvoll sein, zum Beispiel wenn ein zunächst wenig lukrativer Auftrag zu größeren Folgeaufträgen führt. Eine weitere Möglichkeit, die Fixkosten effizienter zu verteilen, ist das Einstellen von Mitarbeitern. Denn dadurch steigt nicht nur die Produktivität und die Zahl der Aufträge, die Sie annehmen können, sondern auch die Anzahl abrechenbarer Stunden. Diese Überlegungen sollten Sie von vornherein miteinbeziehen, am besten bereits dann, wenn Sie Ihren Businessplan erstellen, um nicht den Fehler vieler zu machen und in der Kalkulation von zu hohen Einnahmen auszugehen. Am besten lassen Sie Ihren Business- und Liquiditätsplan fachkundig gegenchecken. [6]

GUT ZU WISSEN:
Denken Sie daran, sich zum einen die notwendigen Datenschutzkenntnisse (DSGVO-Schulung) anzueignen und zum anderen sich genau zu informieren, wie Sie die Rechnungen an Ihre Kunden stellen müssen, damit Sie den gängigen Vorgaben entsprechen (E-Rechnungspflicht).

Welche Unterschiede gibt es zwischen Neugründung und der Übernahme eines bestehenden Betriebs?

KostenpunktÜbernahmeNeugründung
Anfangsinvestitionenhoher Kaufpreis (abhängig von Größe, Standort, Kundenstamm)geringere Anfangsinvestition, aber hohe Kosten für Ausstattung
Maschinen & Werkzeugeoft im Kaufpreis enthaltenhohe Investitionen für Neuanschaffungen
Immobilie (Kauf/Miete)Kauf/Miete der bestehenden ImmobilieMiete/Kauf/Bau einer neuen Immobilie
FirmenwertKosten für MarkennameAufbaukosten für Markenbekanntheit
Kundenstammbestehende Kunden, schnellerer Umsatzhohe Kosten für Kundenakquise
MitarbeiterÜbernahme bestehender Mitarbeiter, geringere SchulungskostenEinstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Betriebsabläufeetablierte Prozesse, LieferantenbeziehungenTrial-and-Error-Phase, höhere Anlaufkosten
Marketinggeringere Kosten durch bestehenden Bekanntheitsgradhohe Kosten für Werbung und Netzwerkaufbau
Finanzierung & Liquiditäthöhere Kreditsummen, aber schnellere Liquidität durch bestehende Aufträgegeringere Kreditsummen, aber längere Phase bis zur Gewinnzone
Steuern & RechtlichesKaufpreisabschreibung, Prüfung bestehender VerträgeGründungszuschüsse, Abschreibungen für Neuanschaffungen
Risikenveraltete Maschinen, versteckte Schulden, Ruf des Vorgängerbetriebsvolle Gestaltungsfreiheit, moderne Ausstattung
Chancenschnellerer Markteintritt, etablierter Rufhöhere Unsicherheit, längerer Aufbauprozess

Was ist, wenn ich mich nebenberuflich als Maler und Lackierer selbstständig mache? 

Der Unterschied zwischen einer nebenberuflichen und einer hauptberuflichen Selbstständigkeit als Maler liegt vor allem im zeitlichen Umfang, den Einkommensverhältnissen und den rechtlichen Folgen. Nebenberuflich selbstständig ist, wer die Tätigkeit zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausübt und dafür in der Regel höchstens ein Drittel der Arbeitsstunden aufwendet. Die Einnahmen sollten dabei unter dem Einkommen aus dem Hauptberuf bleiben, sonst gilt die Selbstständigkeit als hauptberuflich, mit entsprechenden Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung. Während hauptberuflich Selbstständige ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vollständig selbst tragen, sind nebenberuflich Tätige meist über ihre Hauptbeschäftigung abgesichert und haben geringere Beiträge. In beiden Fällen ist die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Meldung beim Finanzamt Pflicht. Wer nebenberuflich starten möchte, sollte außerdem seinen Arbeitgeber informieren und darauf achten, dass keine direkte Konkurrenz zum Betrieb entsteht. Insgesamt eignet sich die nebenberufliche Variante gut, um erste Erfahrungen zu sammeln und das Geschäft langsam aufzubauen, während die hauptberufliche Selbstständigkeit Vorteile bringt, wenn es um eine starke Marktpräsenz, kontinuierliche Auftragsabwicklung und volle unternehmerische Verantwortung geht. Um alle Formalitäten korrekt zu erfüllen, sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren. Erste Anlaufstellen sind zum Beispiel die Handwerkskammern.

Brauche ich einen Meistertitel, um mich als Maler selbstständig zu machen?

Die Ausbildung zum Maler ist zwar die Basis, um sich später selbstständig zu machen, genügt aber allein nicht. Das Malerhandwerk ist ein sogenanntes zulassungspflichtiges Handwerk. Das bedeutet, es darf in Deutschland nur dann selbstständig ausgeführt werden, wenn der Inhalber einen Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation besitzt. Diese Regelung soll die Qualität und Sicherheit in handwerklichen Berufen gewährleisten, insbesondere in Bereichen mit hoher Verantwortung.

SCHON GEWUSST?
Maler und Lackierer tragen eine hohe Verantwortung, da sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeiten, Gebäude durch fachgerechte Beschichtungen vor Schäden schützen und oft unter hohen Sicherheitsanforderungen, z. B. auf Gerüsten, tätig sind.

Auch ohne Meistertitel gibt es Möglichkeiten, einen Malerbetrieb zu gründen oder einen zu übernehmen. Die einfachste Möglichkeit ist es, einen Malermeister als Betriebsleiter einzustellen. Eine weitere Option ist es, mit der Berufserfahrung zu punkten. Denn § 7b der Handwerksordnung besagt, dass auch 6 Jahre Berufserfahrung genügen, um sich auch ohne Meisterbrief selbstständig zu machen. Vorausgesetzt, 4 davon waren in einer leitenden Position: „Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden.“ Sie können also entweder eine sogenannte Ausübungsberechtigung beantragen („Altgesellenregelung“) oder sogar eine Ausnahmebewilligung. Ein Ausnahmegrund liegt dann vor, wenn die Ablegung der Meisterprüfung zum jetzigen oder späteren Zeitpunkt der Antragstellung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Dazu gehören folgende Gründe: 

  • ein fortgeschrittenes Lebensalter in Kombination mit langjähriger Berufserfahrung
  • erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen 
  • die nicht vorherzusehende Möglichkeit einer Betriebsübernahme 
  • das Vorliegen eines auf das Handwerk bezogenen Studiums

Eine Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall und unter Nachweis bestimmter Unterlagen wie dem Nachweis über fachpraktische Fähigkeiten.

Ein älterer Maler mit grauem Bart streicht konzentriert eine Wand mit einer pinkfarbenen Farbrolle in einem hellen Raum.
Ab einem gewissen Alter kann die sogenannte Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung greifen © Dangubic / istockphoto.com

Personal und Mitarbeiterbindung

Qualifizierte Mitarbeiter sind das Herzstück jedes Handwerksbetriebs. Doch der Fachkräftemangel macht die Suche nach guten Kräften zunehmend schwierig. Eine durchdachte Personalstrategie hilft nicht nur, Lücken zu schließen, sondern schafft ein motiviertes Team, das langfristig zum Erfolg beiträgt. Die Ausbildung eigener Lehrlinge ist eine der besten Investitionen in die Zukunft. Sie sichert Nachwuchs, bindet junge Talente früh an den Betrieb und wird oft durch Förderprogramme unterstützt. Gleichzeitig lohnt es sich, bestehende Mitarbeiter durch faire Bezahlung, Weiterbildung und ein gutes Arbeitsklima zu halten. Das reduziert Fluktuation und steigert die Zufriedenheit. Auch Quereinsteiger können mit gezielter Einarbeitung und Qualifizierung zu wertvollen Teammitgliedern werden.

Gründung eines Malerbetriebs: Welche Rechtsformen kommen infrage?

Wer einen Malerbetrieb gründen möchte, steht neben den fachlichen Voraussetzungen auch vor der Entscheidung über die richtige Rechtsform. Diese beeinflusst unter anderem den Verwaltungsaufwand, die Haftung und die steuerliche Behandlung des Unternehmens. Die Wahl der Rechtsform unterscheidet sich dabei nicht wesentlich von anderen Handwerksbetrieben. 

RechtsformGründungsaufwandHaftungKapitalanforderunggeeignet für
Einzelunternehmen (EU)sehr gering, einfache Anmeldung beim Gewerbeamtvolle Haftung mit Privatvermögenkein Mindestkapital erforderlichGründer, die allein starten und flexibel bleiben wollen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)höher: notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag notwendigHaftung auf Gesellschaftsvermögen beschränktmindestens 25.000 Euro StammkapitalBetriebe, die Seriosität ausstrahlen und Haftungsrisiken minimieren möchten
Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt)relativ gering, Handelsregistereintrag notwendigHaftung auf Gesellschaftsvermögen beschränktab 1 Euro möglich (praktisch sollte mehr Eigenkapital eingeplant werden)Gründer mit wenig Startkapital, die Haftungsbeschränkung wünschen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)sehr gering, einfacher Gesellschaftsvertrag reicht ausalle Gesellschafter haften unbeschränkt mit Privatvermögenkein Mindestkapital erforderlichkleine Betriebe mit mehreren Partnern, die unkompliziert starten möchten
GmbH & Co. KGhoch, Kombination aus GmbH und KG mit komplexeren Verträgendie sogenannten Kommanditisten haften nur beschränkt, GmbH übernimmt volle Haftungmindestens 25.000 Euro für die GmbHgrößere Betriebe mit mehreren Gesellschaftern, die steuerliche Vorteile nutzen wollen

Weiterbildung schützt vor teuren Fehlern und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit

Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung, um professionell und rechtskonform zu arbeiten und zwar egal, ob Sie bereits Meister sind oder nicht. Nicht zwingend, aber aus nachvollziehbaren Gründen sinnvoll sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse, wenn man ein eigenes Geschäft eröffnen möchte. Denn immerhin kommt hier einiges an Büro- und Verwaltungsarbeit auf Sie zu. Sie müssen Angebote erstellen, Rechnungen schreiben, Bestellungen vornehmen und einbuchen, die Steuererklärung vorbereiten und die Jahresabrechnung machen. Erkundigen Sie sich hier am besten bei der Industrie- und Handelskammer vor Ort. Dort werden in der Regel entsprechende Kurse angeboten. In der Praxis sind regelmäßige Weiterbildungen sinnvoll und manchmal sogar verpflichtend:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Als selbstständiger Maler mit einem entsprechenden Leistungsspektrum haben Sie Verantwortung für sich, Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden. Deshalb sind Sicherheitsunterweisungen und Kenntnisse über die Vorschriften in jeder Malerfirma wichtig und unerlässlich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Umgang mit Leitern und Gerüsten
  • Schutzausrüstung 
  • Gefahrenstoffe (z. B. Lösungsmittel, Lacke)
  • Brandschutz- und Erste-Hilfe-Kenntnisse

Umwelt- und Entsorgungsvorschriften

Im Malerhandwerk wird mit Materialien gearbeitet, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sein können. Sie benötigen Kenntnisse darüber, wie diese

  • gelagert,
  • verarbeitet
  • und entsorgt

werden müssen. Einige Farben und Lacke fallen unter das Chemikalienrecht oder die Gefahrstoffverordnung. [7] Hier kann ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich sein, zum Beispiel für den Umgang mit lösemittelhaltigen Produkten.

Zusatzqualifikationen für spezialisierte Arbeiten

  • WDVS (Wärmedämmverbundsysteme) 
  • Schimmelpilzsanierung 
  • Gerüstbau 
  • Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen 

Das Malerhandwerk entwickelt sich stetig weiter. Neue Materialien, andere Techniken und gesetzliche Anforderungen spielen hier eine große Rolle. Wenn Sie am Ball bleiben, dann sichern Sie nicht nur die dauerhafte Qualität Ihrer Arbeit, sondern auch den langfristigen Erfolg des eigenen Betriebs. Durch regelmäßige Weiterbildung erweitern Sie Ihr Fachwissen, vermeiden Fehler und können Ihren Kunden moderne, hochwertige Lösungen anbieten. Gleichzeitig erschließen Sie neue Arbeitsbereiche und heben sich mit Spezialkenntnissen deutlich von der Konkurrenz ab. Auch wirtschaftlich bringt Weiterbildung Vorteile: Sie optimieren Ihre Kalkulation, verbessern die Kommunikation mit Kunden und führen Ihr Unternehmen effizienter. Nicht zuletzt stärken Sie mit jeder zusätzlichen Qualifikation Ihr berufliches Profil und damit das Vertrauen Ihrer Auftraggeber und: Sie können Fort- und Weiterbildungen steuerlich absetzen.

Wie viel Startkapital brauche ich?

Das benötigte Startkapital bei einer Existenzgründung hängt stark davon ab, ob Sie einen Malerbetrieb neu gründen oder einen bestehenden übernehmen. Beide Wege haben unterschiedliche Anforderungen und Kostenstrukturen. 

Neugründung

KostenpostenDurchschnittBemerkung
Werkzeug und Maschinen5.000 bis 15.000 EuroSpritzgeräte, Schleifer, Leitern, etc.
Fahrzeug (gebraucht/neuwertig)5.000 bis 20.000 EuroTransporter, evtl. Leasingrate
Material- und Lagerbestand2.000 bis 5.000 EuroFarben, Lacke, Abdeckmaterial
Büro & IT1.000 bis 3.000 EuroLaptop, Software, Drucker, Buchhaltung
Marketing & Außendarstellung1.000 bis 3.000 EuroWebsite, Logo, Flyer, Fahrzeugbeschriftung
Versicherungen, Beiträge & Genehmigungen1.000 bis 2.000 Euro jährlichBetriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht, BG BAU etc.
laufende Kosten5.000 bis 10.000 EuroMiete, Personal, Puffer für Leerlaufzeiten
Rücklagen8.000 bis 15.000 Eurozur finanziellen Absicherung
Gesamtkostenca. 25.000 bis 75.000 Euro abhängig vom Umfang der Gründung

Übernahme eines bestehenden Betriebs

KostenpostenDurchschnittBemerkung
Übernahmepreis (Kaufpreis)30.000 bis 120.000 Euroabhängig von Kundenstamm, Inventar, Auftragslage
Notar/Verträge/Beratung1.000 bis 3.000 EuroRechtsberatung, Steuerberatung, Kaufvertrag
Anpassungen/Modernisierungen5.000 bis 15.000 Euroz. B. neue EDV, Maschinen, Anpassungen
Liquiditätsreserve5.000 bis 10.000Rücklagen für Übergangsphase
eventuell: Übernahme von VerbindlichkeitenindividuellVorsicht bei Altlasten (Verträge, Kredite)
Gesamtkostenca. 40.000 bis 150.000 Euroabhängig vom Einzelfall

Planen Sie von Anfang an eine Liquiditätsreserve von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben ein, um Durststrecken zu überbrücken. Ein regelmäßiges Controlling Ihrer Einnahmen und Ausgaben hilft, frühzeitig gegenzusteuern. Hier kann ein Steuerberater mit Handwerkserfahrung wertvolle Unterstützung leisten.

Ich möchte mich als Maler selbstständig machen – gibt es Förderungen?

Es gibt tatsächlich zahlreiche Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile, die Ihnen den Einstieg erleichtern und Ihre Liquidität sichern können. Wenn Sie arbeitslos sind, kann der Gründungszuschuss den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern, indem er Ihren Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anfangsphase unterstützt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Die Agentur für Arbeit bewilligt die Förderung nur, wenn die Geschäftsidee als tragfähig eingeschätzt wird, ein von einer Fachstelle für gut geheißener Businessplan vorliegt und Sie die nötigen Kenntnisse oder Berufserfahrungen nachweisen können. [8] Wichtig ist, den Antrag vor der Gründung zu stellen, da er nicht rückwirkend gewährt wird. Für Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Lagerausstattung bietet der KfW-Gründerkredit, den es einmal als Startgeld und einmal für Gründung und Nachfolge gibt. [9] Ergänzend dazu bieten viele Bundesländer eigene Existenzgründungsdarlehen an. Ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes lohnt sich, um regionale Angebote zu finden.

Auch steuerlich gibt es Entlastungen: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn Ihr Jahresumsatz unter 25.000 € bleibt. [10] Das spart nicht nur Bürokratie, sondern verbessert Ihre Kalkulation. Lassen Sie sich gut von einem Steuerberater beraten – auch bezüglich Abschreibungen für Investitionen. So können Sie Ihre Steuerlast senken, vor allem in den ersten Jahren.

Malerbetrieb gründen: Welche Versicherungen sind notwendig?  

Als selbstständiger Maler und Lackierer tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihre handwerkliche Arbeit, sondern auch für mögliche Risiken, sei es durch Schäden an Kundenobjekten, Unfälle auf der Baustelle oder Haftungsansprüche Dritter. Eine passende Versicherungsabsicherung ist daher unverzichtbar, um Ihr Unternehmen und Ihre private Existenz zu schützen. Lassen Sie sich diesbezüglich vor der Existenzgründung gut beraten. 

Gesetzlich vorgeschrieben Versicherungen

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Als Selbstständiger müssen Sie krankenversichert sein; dabei haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten.
  • Rentenversicherung: Selbstständige Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben und in die Handwerksrolle eingetragen sind – und dazu gehören auch die Maler und Lackierer – sind rentenversicherungspflichtig. Nach 18 Jahren (genau 216 Monaten) (Pflichtbeiträgen ist auf Antrag eine Befreiung möglich. [10]
  • Gesetzliche Unfallversicherung (BG BAU): Der Betrieb muss bei der BG BAU gemeldet sein; Beschäftigte sind dort pflichtversichert. Als Unternehmer selbst sind Sie nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig versichern.
  • Kfz-Haftpflicht: Für jedes zugelassene Betriebsfahrzeug ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Sinnvolle Absicherungen

  • Betriebshaftpflicht: Im Handwerk praktisch unerlässlich, rechtlich aber keine Pflicht. Bedenken Sie aber: Von Auftraggebern wird der Nachweis einer Betriebshaftpflicht häufig verlangt.  
  • Betriebsinhalts-/Inventarversicherung: Sie schützt Werkzeuge, Maschinen, Waren/Material gegen z. B. Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. 
  • betriebliche Rechtsschutzversicherung: Eine solche Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit Kundschaft, Lieferanten oder auch Behörden. 
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Damit sichern Sie sich privat die eigene Arbeitskraft ab. Das kann gerade im Handwerk sinnvoll sein. 
  • Betriebsgebäudeversicherung: Sind eigene Betriebsräume vorhanden, kann das eine sinnvolle Absicherung sein. Sie entspricht der Wohngebäudeversicherung, ist aber speziell für betriebliche Immobilien gedacht.

Was muss ich bei Materialbeschaffung und Lagerung beachten?

Materialbeschaffung und Lagerung sind zentrale Erfolgsfaktoren für Ihren Malerbetrieb. Eine effiziente Planung spart nicht nur Kosten, sondern ist auch erforderlich, um die Qualität Ihrer Arbeiten und die Zufriedenheit Ihrer Kunden sicherzustellen.

WICHTIG:
Der Umgang mit Gefahrstoffen, und dazu gehören auch Lösemittel, unterliegt strengen Vorschriften. Beachten Sie hier die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Folgende Punkte sollten Sie in Ihrem Gewerbe berücksichtigen: 

Auswahl der Materialien

  • Verwenden Sie hochwertige Farben, Lacke und Werkzeuge. Billige Materialien können zu schlechten Ergebnissen, Nacharbeiten oder Reklamationen führen und damit zu höheren Kosten.
  • Achten Sie auf umweltfreundliche Produkte wie lösemittelfreie Farben und nachhaltige Materialien. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern wird von vielen Kunden zunehmend gewünscht.
  • Informieren Sie sich über die Empfehlungen der Hersteller zu Untergründen, Verarbeitung und Haltbarkeit.

Lieferantenauswahl

  • Wählen Sie Lieferanten mit kurzer Lieferzeit und guter Verfügbarkeit. Ein lokaler Fachhändler kann oft schneller liefern als Online-Shops.
  • Nutzen Sie Großhandelsrabatte oder Rahmenverträge, wenn Sie regelmäßig größere Mengen bestellen.
  • Pflegen Sie gute Beziehungen zu Ihren Lieferanten. Das kann bei Engpässen oder Sonderwünschen entscheidend sein.

Einkaufsplanung

  • Planen Sie Ihren Materialbedarf pro Auftrag genau, um Überbestände oder Engpässe zu vermeiden.
  • Berücksichtigen Sie, dass bestimmte Materialien (z. B. Außenfarben) in der Hauptsaison gefragter sind. 

Lagerbedingungen

  • Farben und Lacke sollten kühl, trocken und frostfrei gelagert werden. Extreme Temperaturen oder Feuchtigkeit können die Qualität beeinträchtigen.
  • Direkte Sonneneinstrahlung kann Farben verändern oder ihre Haltbarkeit verkürzen.
  • Achten Sie auf eine gute Belüftung.

Entsorgung

  • Lagern Sie Farbreste sinnvoll, um sie für kleinere Aufträge oder Nacharbeiten wiederverwenden zu können.
  • Entsorgen Sie Altfarben, Lösemittel und Verpackungen umweltgerecht und gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z. B. über den Sondermüll oder spezielle Sammelstellen).

Organisation des Lagers

  • Beschriften Sie alle Materialien klar (z. B. nach Farbe, Typ, Charge) und lagern Sie sie systematisch, um durch ein solches Ordnungssystem Zeit bei der Suche zu sparen. Digital Managementsysteme können hier sehr hilfreich sein. 
  • Stellen Sie sicher, dass brennbare Materialien (z. B. Lösemittel) in speziellen Sicherheitsbehältern und getrennt von Zündquellen gelagert werden.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig das Verfallsdatum von Materialien und entsorgen Sie abgelaufene Produkte fachgerecht.
Ein Maler steht in seinem Farb- und Pinsellager und begutachtet einen Pinsel, während er mehrere weitere in der Hand hält.
Ein gut sortiertes Farblager ist die Basis jedes Malerbetriebs © JackF / istockphoto.com

Wo finde ich meine Kunden?

Als frisch gegründeter Maler- und Lackiererbetrieb steht und fällt Ihr Erfolg mit der Gewinnung neuer Kunden. Gerade in der Anfangsphase ist es entscheidend, gezielt und effizient auf sich aufmerksam zu machen und zwar sowohl in Ihrer direkten Umgebung als auch digital. Mit den richtigen Strategien können Sie nicht nur erste Aufträge akquirieren, sondern auch langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. 

Der einfachste und oft erfolgreichste Weg zu den ersten Kunden führt über Ihr persönliches und berufliches Netzwerk. Informieren Sie Freunde, Familie und Bekannte über Ihre Selbstständigkeit. Mundpropaganda ist im Handwerk nach wie vor eine der wirksamsten Werbeformen. Ein besonders effektiver Weg sind berufliche Netzwerke und Kooperationen. Knüpfen Sie Kontakte zur Handwerkskammer und der örtlichen Innung des Maler- und Lackiererhandwerks, um von Ausschreibungen, Weiterbildungen und Empfehlungen zu profitieren. Noch wertvoller ist oft die Zusammenarbeit mit anderen Handwerkern wie Elektrikern, Tischlern oder Bauunternehmen, die oft Malerarbeiten als Unteraufträge vergeben oder Sie an ihre Kunden weiterempfehlen. Auch Immobilienmakler und Hausverwaltungen sind wichtige Multiplikatoren, da sie regelmäßig Eigentümer oder Mieter mit Renovierungsbedarf betreuen. Stellen Sie sich persönlich vor, hinterlassen Sie Visitenkarten und bieten Sie Sonderkonditionen für Stammkunden an. So werden Sie schnell als zuverlässiger Partner wahrgenommen.

Neben öffentlichen Ausschreibungen, ist ein weiterer zentraler Baustein ist Ihre Online-Präsenz. Ein kostenloser Eintrag bei Google My Business sorgt dafür, dass Kunden Sie in der lokalen Suche und auf Google Maps finden. Ergänzen Sie dies durch eine einfache Website mit Referenzbildern Ihrer Projekte und Kontaktdaten. Digitale Medientools für Handwerksbetriebe helfen Malern dabei, Neukunden zu gewinnen und Stammkunden zu erhalten. Gleiches gilt für Social Media, das sich zum Beispiel wunderbar dazu eignet, mit Vorher-Nachher-Bildern zu beeindrucken. Allerdings sollten Sie hier bedenken, dass ein guter Social-Media-Account auch gepflegt werden muss und zwar in der Sprache Ihrer Zielgruppe. Wenn Sie planen, einen Lehrling einzustellen, dann könnte das eine gute Aufgabe für ihn sein.

Ein Maler steht vor einer halb gestrichenen Wand und präsentiert verschiedene Farbmusterkarten vor einer Kamera, um seinen Malerbetrieb auf Social Media zu vermarkten.
Social Media ist eine optimale Möglichkeit, eine Existenzgründung bekannt zu machen © Andrii Lysenko / istockphoto.com

Nutzen Sie zudem Online-Handwerker-Plattformen, um gezielt Ihr Auftragsvolumen zu steigern. Hier gibt es einige Alternativen zu MyHammer, die möglicherweise besser auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und auch klassische Werbemaßnahmen bringen nach wie vor Erfolg. Verteilen Sie Flyer und Visitenkarten in Wohngebieten, Baumärkten oder an Schwarzen Brettern. Ihr Firmenfahrzeug können Sie als mobile Werbefläche nutzen, indem Sie es mit Ihrem Logo und Kontaktdaten beschriften. Kleine Anzeigen in Regionalzeitungen oder Anzeigenblättern erreichen außerdem Haushalte, bei denen Renovierungen geplant sind und die sich bevorzugt auf klassische Weise informieren.



Wie wichtig sind Logo und Website?

Bei einer Neugründung sind Logo und Website von erheblicher Bedeutung für Ihren Geschäftserfolg. Wenn Sie ein professionelles Handwerker-Logo erstellen oder erstellen lassen, dann schafft das einen Wiedererkennungseffekt bei potenziellen Kunden. Es vermittelt Seriosität und Kompetenz, was gerade bei Dienstleistungen am Eigenheim der Kunden entscheidend ist. Eine gut gestaltete Website fungiert als digitale Visitenkarte und oft als erste Anlaufstelle für Interessenten, die nach Malern in ihrer Region suchen. Über Suchmaschinen können Sie so neue Kunden erreichen, die Sie sonst nie gefunden hätten. Referenzbilder Ihrer Arbeiten, Kundenbewertungen und klare Kontaktmöglichkeiten auf der Website bauen zusätzliches Vertrauen auf. Ohne diese digitale Präsenz verschenken Sie heute erhebliches Geschäftspotenzial, da viele Kunden primär online nach Handwerkern suchen. 

Bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs ist die Situation differenzierter zu betrachten. Hier verfügen Sie bereits über einen etablierten Kundenstamm und möglicherweise über lokale Bekanntheit unter dem bisherigen Namen. Falls der Betrieb bereits über ein eingeführtes Logo und eine funktionsfähige Website verfügt, können Sie diese zunächst weiternutzen und graduell anpassen. Der bestehende Ruf und die Mundpropaganda sind oft wertvoller als eine komplett neue Markenidentität. Dennoch sollten Sie mittelfristig prüfen, ob das vorhandene Erscheinungsbild Ihren Vorstellungen entspricht und zeitgemäß wirkt. Eine Modernisierung kann durchaus sinnvoll sein, sollte aber behutsam erfolgen, um die bestehende Kundenbindung nicht zu gefährden. In beiden Fällen gilt jedoch: Logo und Website sind heute keine Luxusausstattung mehr, sondern wichtige Geschäftswerkzeuge. Sie ermöglichen es Ihnen, professionell aufzutreten, neue Kunden in Ihrem Gewerbe zu gewinnen und sich von Mitbewerbern abzuheben. Die Investition amortisiert sich meist schnell über die zusätzlichen Aufträge, die Sie dadurch erhalten.

Fazit

Die Malerbranche zeigt sich als stabiler Wirtschaftszweig mit konstanter Nachfrage. Sich hier selbstständig zu machen, bietet also hervorragende Chancen für motivierte Handwerker. Egal, ob Sie sich für eine Neugründung oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs entscheiden: Beide Wege haben ihre spezifischen Vorteile und Herausforderungen. Der wichtigste Schlüssel zum Erfolg ist eine solide und realistische Planung. Von der rechtlichen Absicherung über die Finanzierung bis hin zur digitalen Präsenz müssen verschiedene Bausteine professionell umgesetzt werden. Besonders wichtig ist es, die eigenen finanziellen Möglichkeiten richtig einzuschätzen und ausreichende Rücklagen für die Anfangsphase einzuplanen. Wer gut vorbereitet startet, sich kontinuierlich weiterbildet und kundenorientiert arbeitet, kann sich heutzutage im Malerhandwerk ziemlich erfolgreich auf eigene Beine stellen.

Als Maler selbstständig machen: Häufig gestellte Fragen

Wo entstehen verdeckte Verluste und wie bepreise ich sie?

Verdeckte Verluste entstehen häufig durch unberücksichtigte Zeiten wie Anfahrten, Abdeckarbeiten, Trocknungsphasen oder Nacharbeiten. Um wirtschaftlich zu arbeiten, sollten diese Leistungen klar kalkuliert und im Angebot als separate Positionen oder Pauschalen ausgewiesen werden.

Gibt es digitale Tools, die mir bei einem eigenen Betrieb die Arbeit erleichtern? 

Es gibt zahlreiche digitale Tools, die Handwerksbetrieben dabei helfen, viel Zeit zu sparen, beispielsweise durch mobile Zeiterfassung, automatische Angebotserstellung, Einsatzplanung oder digitale Dokumentation vor Ort. Auch die Verwaltung von Betriebsmitteln, Prüfintervallen und die sofortige Zahlungsabwicklung lassen sich effizient digital abbilden. Hier lohnt es sich, sich gut zu informieren. 

Warum muss ich eine E-Rechnung stellen?

Ab 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Rechnungen als E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu erstellen.
Darin müssen unter anderem Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum enthalten sein. So wird sichergestellt, dass die Daten elektronisch verarbeitet und alle steuerlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ist es sinnvoll, sich auf eine Nische zu konzentrieren? 

Eine klare Spezialisierung hilft auf jeden Fall dabei, sich vom Wettbewerb abzuheben und als kompetent wahrgenommen zu werden. Was auch bedeutet, dass Sie höhrere Preise durchsetzen können. Denn die Kunden sind durchaus bereit, für echte Fachkenntnis in einem bestimmten Bereich mehr zu zahlen. Zudem lassen sich Marketing, Arbeitsprozesse und Materialeinsatz so gezielter und effizienter gestalten.

Quellen

[1] Wieser, Maximilian. „Malerbetriebe“. Listflix, 10. Januar 2022, listflix.de/bauunternehmen/maler/. Zugegriffen 10. September 2025.

[2] Arbeitsagentur.de, statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/Generische-Publikationen/AM-kompakt-Situation-Ausbildungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile. Zugegriffen 8. September 2025.

[3] „Handwerksblatt.de“. Handwerksblatt.de, www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/umfrage-malerbetriebe-trotzen-baukrise. Zugegriffen 8. September 2025.

[4] „Bundesagentur für Arbeit“. Arbeitsagentur.de, web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/13828. Zugegriffen 8. September 2025.

[5] „Pflichtversicherung für Unternehmen“. Bgbau.de, www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/pflichtversicherung-fuer-unternehmen. Zugegriffen 8. September 2025.

[6] „Businessplan und Liquiditätsplan prüfen lassen?“ eg, www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Gruendungsplanung/Beratung/Businessplan-Liquiditaetsplan-pruefen-lassen. Zugegriffen 8. September 2025.

[7] „BAuA – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“. Baua.de, www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Gefahrstoffe/Taetigkeiten-mit-Gefahrstoffen/Gefahrstoffverordnung. Zugegriffen 8. September 2025.

[8] „Gründungszuschuss beantragen“. Arbeitsagentur.de, www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen. Zugegriffen 8. September 2025.

[9] „Förderprodukte für Gründung und Nachfolge“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%c3%bcnden-Nachfolgen/F%c3%b6rderprodukte/. Zugegriffen 10. September 2025.

[10] Deutsche Rentenversicherung, 24. Juli 2025, www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/DRV/Servicesuche_Formular.html.

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